Elektronisches Unternehmensregister startet

Ab dem 1. Januar 2007 können die wichtigsten publikationspflichtigen Daten von Unternehmen im Internet abgerufen werden. Das umfasst auch Daten der Handels-, Genossenschafts– und Partnerschaftsregistern und veröffentlichte Jahresabschlüsse. Der wesentliche Vorteil ist die Bereitstellung über eine einzige Quelle („one stop shopping“). Da das neue Unternehmensregister elektronisch geführt wird, sind auch die Daten von den entsprechenden Stellen in elektronischer Form abzugeben. Informationen dazu werden auf der Internetplattform des Registers bereitgestellt. Betreiber des Unternehmensregisters ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH.

Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden ebenfalls auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden dürfen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist unter anderem vorgesehen, dass über Anmeldungen zur Eintragung grundsätzlich „unverzüglich“ zu entscheiden ist; zudem werden die Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschusses erweitert. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.

Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse sind nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen; daneben ist für eine Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich. Über die Einzelheiten der Einreichung der Jahresabschlussunterlagen informiert der elektronische Bundesanzeiger. (BMJ/ml)