Deutscher Bundestag: Änderung der Verbrauchsteuergesetze beschlossen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute mit den Stimmen aller Frak­tionen dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Damit werden eine Reihe von Be­stim­mungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmono­polgesetz geändert. Mit der Gesetzesänderung soll eine Systematisierung bisheriger Sonderregelungen erreicht werden

So sollen die Steuerentlastung im Biersteuergesetz und die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor im Branntwein­monopolgesetz in der jetzigen Form entfallen. Im Tabaksteuergesetz geht es – neben einigen Klarstellungen – auch um die Vermeidung einer unangemessenen Belastung. Auf Empfehlung des Bundesrates wurden außerdem Regelungen zur besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges mit Mobilfunkgeräten in den Entwurf eingefügt.

(Deutscher Bundestag / ml)