Steuerpolitik: Steuervergünstigung für Handwerkerrechnungen ade?

Schlechte Nachrichten für das Handwerk: Laut einer Mitteilung des Deutschen Bundes­tags fordert der Bundesrechnungshof die Bundesregierung auf, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen abzuschaffen. Wie es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofes heißt, führte die derzeit gültige Steu­er­ver­güns­tigung nicht nur im abgelaufenen Jahr zu einem Steuerausfall von 4 Milliarden Euro. Es wurden vom Bundesrechnungshof auch „unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte“ fest­ge­stellt.

Die Steuerermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz war eingeführt worden, um einen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu leisten. 20 % der Kosten für Handwerkerleistungen können bis zu einer Höhe von 1.200 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Genau an dieser Wirkung zweifelt der Bundesrechnungshof allerdings. Sein Argument: Im Vergleich zu illegalen Leistungen müssten auf Handwerkerrechnungen 19 % Umsatzsteuer sowie die in die Preise eingeflossenen Sozialabgaben und Ertragsteuern bezahlt werden. „Illegale Leistungen sind damit weiterhin deutlich günstiger.“ Für diejenigen, die früher Dienst- oder Handwerkerleistungen illegal einkauft hätten, weil sie billiger gewesen seien oder sie sich den legalen Einkauf finanziell nicht hätten leisten können, „besteht daher nach wie vor ein Grund, dies auch weiterhin zu tun“.

Bei seinen Untersuchungen stellte der Bundesrechnungshof außerdem fest, dass 70 % der geprüften Fälle von Handwerkerleistungen Steuerermäßigungen für Leistungen von Schornsteinfegern betrafen, „die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann, oder Arbeiten, die aus Gründen der Betriebssicherheit notwendig sind, wie das Warten von Heizungen und Aufzügen“. Fast 30 % der geprüften Fälle von haushaltsnahen Dienstleistungen hätten Steuermäßigungen für Hausmeister- und Reinigungsdienste betroffen. Das deutet nach Meinung des Rechnungshofs aber darauf hin, dass diese Leistungen auch ohne Steuervergünstigung legal vergeben werden würden, weil die Kosten den Mietern und Miteigentümern nachzuweisen sind.

Der Bundesrechnungshof kritisiert außerdem, die Finanzämter hätten in 80 bis 90 % der Fälle die Steuerermäßigung ohne jegliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Zudem seien die Steuerfestsetzungen in zahlreichen Fällen fehlerhaft gewesen. Die Finanzämter hätten Steuerermäßigungen für Materialkosten, Skontoabzüge oder für Neubaumaßnahmen gewährt, obwohl die gesetzliche Regelung dies nicht vorsehe.

Da es keine Ansatzpunkte gebe, die aufgedeckten Probleme „wirkungsvoll und mit vertretbarem Aufwand zu vermeiden“, empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Steuerermäßigung auf haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen abzuschaffen. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen war nicht Gegenstand des Rechnungshofberichts.

(Deutscher Bundestag / ml)