Europa: EU-Kommission will mehr Unterstützung für KMU

Mit ihrem am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Maßnahmenpaket zieht die Kommission die Konsequenzen aus einer Zwischenbilanz des seit 2008 bestehenden Small Business Act (SBA), des ersten umfassenden politischen Rahmens der EU und ihrer Mit­glied­staa­ten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani betonte in Brüssel die herausragende Bedeutung der mittelständischen Un­ter­neh­men für die europäische Wirtschaft: „99 % aller Unternehmen sind KMU. Sie beschäftigen über 90 Millionen Menschen in Europa.“

Tajani mahnte, die europäische Politik müsse die kleinen und mittleren Unternehmen als treibende Kraft der Wirtschaft stark, wettbewerbsfähig und innovativ halten. Die Mitgliedstaaten müssten darüber hinaus rasch handeln und eine vollständige Umsetzung des Small Business Act gewährleisten.

Zwischen 2008 und 2010 setzte die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen um, mit denen der Verwaltungsaufwand verringert und der Zugang von KMU zu Kapital sowie neuen Märkten unterstützt wurde. So wurden in Deutschland im Rahmen des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes 23 Maßnahmen beschlossen, um den Verwaltungsaufwand für KMU zu senken. Auch in anderen EU-Ländern gibt es zahlreiche Initiativen.

Erfolgreiche SBA-Initiativen seit 2008

  • 100.000 KMU haben die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Anspruch genommen und damit über 100.000 Arbeitsplätze geschaffen
  • Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sind öffentliche Stellen nun zur Zahlung an Lieferanten innerhalb von 30 Tagen verpflichtet, womit der Cashflow der Unternehmen verbessert wird.
  • In den meisten EU-Mitgliedstaaten wurde der für die Gründung eines Unternehmens erforderliche Zeit- und Kostenaufwand beträchtlich verringert. So wurde in der EU der durchschnittliche Aufwand für eine GmbH-Gründung von zwölf Tagen und 485 Euro im Jahr 2007 auf sieben Tage und 399 Euro im Jahr 2010 reduziert.
  • Durch gestraffte Online-Verfahren und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Angebotsabgabe ist die Bewerbung von KMU um öffentliche Aufträge vereinfacht worden.
  • Mit dem neuen EU-KMU-Zentrum in China ist der Zugang von KMU zu chinesischen Märkten einfacher geworden.

Dies reicht nach Überzeugung der Kommission allerdings nicht aus. Sie schlug daher weitere Schritte vor: so etwa einen vereinfachten Zugang zu Krediten, Kreditbürgschaften und Wagniskapital. Zudem wirbt die Kommission für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, eine neue Mehrwertsteuerstrategie und eine Überarbeitung des europäischen Normungswesens.

Frischer Schwung für den SBA

Die Kommission schlägt eine Reihe weiterer Maßnahmen vor:

  • Investitionen und Wachstum durch verbesserten Zugang zur Finanzierung
    • Zugang für KMU zu Kreditbürgschaften durch ein verbessertes Kreditbürgschaftssystem;
    • Aktionsplan für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen, darunter Zugang zu Wagniskapitalmärkten, sowie gezielte Maßnahmen, um Investoren für die Möglichkeiten, die KMU bieten, zu sensibilisieren;
    • Einfache Vermittlung und Abwicklung von Krediten der European Investment Bank (EIB-Kredite) und EU-Instrumenten durch alle Banken, unabhängig von ihrer Größe.
  • Dank intelligenter Regulierung können sich die KMU auf das Kerngeschäft konzentrieren
    • verbesserte EU-Rechtsvorschriften durch die Einführung eines KMU-Tests für die Legislativvorschläge der Kommission, unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen;
    • Einführung von einheitlichen Ansprechpartnern in den Mitgliedstaaten zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren;
    • quantifizierte Zielvorgaben zur Reduzierung von Umsetzungen der EU-Richtlinien in innerstaatliches Recht, die weit über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen.
  • Die Möglichkeiten des Binnenmarktes voll ausschöpfen
    • Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage;
    • Maßnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung von Außenständen;
    • Überarbeitung des europäischen Normungswesens im Hinblick auf eine KMU-freundliche Gestaltung und einfache Verfügbarkeit der Normen;
    • Anleitung der KMU bei der Anwendung der Bestimmungen zur Ursprungskennzeichnung.
  • Unterstützung der KMU bei der Bewältigung der Herausforderung der Globalisierung und des Klimawandels
    • Vorschläge zur Unterstützung der KMU auf Märkten außerhalb der EU;
    • neue Strategie für weltweit wettbewerbsfähige Cluster und Netzwerke;
    • besondere Maßnahmen zum regionalen Wissenstransfer zwischen Umwelt- und Energieexperten innerhalb des Enterprise Europe Network.

Bei den hier vorgestellten Maßnahmen handelt es sich nur um eine begrenzte Auswahl. Die Kommission mahnt darüber hinaus eine verbesserte Regierungsführung zur Umsetzung des SBA an. Dabei seien in erster Linie die Unternehmensverbände gefordert, so die Kommission.

(EU-Kommission / ml)