Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz: Schutzbestimmungen müssen eingehalten werden

Bei grenzüberschreitenden Entsendungen müssen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbestimmungen des nationalen und europäischen Rechts unbedingt eingehalten werden, mahnte die Bundesregierung letzten Dienstag die Wirtschaft in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken anlässlich eines aktuellen Falls aus der Presse. Die Frankfurter Rundschau hatte in der Ausgabe vom 25. Juni darüber berichtet, wie das Enterprise Europe Network einer tschechischen Firma geholfen hatte, das deutsche Arbeitsrecht auszuhebeln.Die EU-Unterorganisation habe der Firma geraten, ihre Beschäftigten als selbständige Unternehmer anzumelden, um so die notwendige Arbeitserlaubnis in Deutschland zu umgehen, schrieb der Autor des Artikels. Was die Linksfraktion jedoch besonders erboste: Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sei von diesem Rat so begeistert gewesen, dass sie den Fall in ihrem Juni-Newsletter als Erfolgsgeschichte veröffentlicht habe.

Das Brisante an dem in der Frankfurter Rundschau geschilderten Fall ist, dass das Enterprise Europe Network dem EU-Kommissar für Industrie und Unternehmen untersteht und in der Exekutivagentur Kommissionsbeamte gemeinsam mit Fachleuten aus der Privatwirtschaft arbeiten.

Die Sach- und Rechtslage dieses Falles werde derzeit geprüft, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Neben der Anfrage an die EU-Kommission habe sie Stellungnahmen der deutschen Botschaft in Prag sowie der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer eingeholt.

Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer teilte der Bundesregierung mittlerweile mit, dass sie bisher keinen Kontakt zu den Akteuren der zweifelhaften Entsendung – Jitka Rysavá und die Firma Solára, einen Familienbetrieb, der Dachfenstern und Verglasungen herstellt – gehabt habe und auch keine Reaktion in der tschechischen Presse zu dem Fall wahrnehmen konnte.

(Deutscher Bundestag / ml)