Fristlose Kündigungen: Höchste Richterin gegen Untergrenze bei Diebstählen

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt wandte sich heute gegen eine sogenannte Bagatellgrenze bei Diebstählen im Betrieb. Der Diskussion vorausgegangen waren mehrere Kündigungen von längjährigen Mitarbeitern, die am Arbeitsplatz Gegenstände im Wert von wenigen Euros entwendet hatten. Die oberste Arbeitsrichterin hält eine Nichtigkeitsregelung für wenig sinnvoll, weil diese die jetzt geführte Diskussion, ab wann eine Kündigung angemessen ist, nur auf den Bereich knapp über einer solchen Grenze verschieben würde. Außerdem sei seit Jahrzehnten bekannt, dass auch die Unterschlagung geringwertiger Güter ein Kündigungsgrund ist.

Deutschlands oberste Arbeitsrichterin Schmidt machte bei der heutigen Vorstellung des Jahresberichts 2008 des Bundesarbeitsgerichts auch deutlich, dass die Arbeitsgerichte für die Frage nach der Berechtigung hoher Manager-Boni nicht zuständig seien. Diese Diskussion müsse in der Gesellschaft und nicht in den Arbeitsgerichten geführt werden.

Angesichts der Wirtschaftskrise erwarten die Arbeitsgerichte bis zum Jahresende einen deutlichen Anstieg der Gerichtsverfahren. Laut Schmidt sind die Verfahrenszahlen in jenen Bundesländern, die einen hohen Anteil an Schwer- und Autozulieferindustrie aufweisen bereits jetzt um bis zu 30 % gestiegen.

Der Jahresbericht 2008 des Bundesarbeitsgerichts steht als kostenloser Download im Internet zur Verfügung.

(Bundesarbeitsgericht/ml)