Parkhausbetreiber kontra Unternehmenssteuerreform

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Die deutschen Parkhausbetreiber erwägen derzeit, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unternehmenssteuerreform zu klagen. Grund ist ein Systemfehler in der Steuerreform: Sie besteuert Mieten und Pachten nach Art von Gewinnen. Das würde sich auf Unternehmen, bei denen Mieten einen wesentlichen Teil der Betriebskosten ausmachen, verheerend auswirken. Die Folgen für die Unternehmen schilderte uns Michael Kesseler, Vize-Vorstandschef des Bundesverbandes Parken, im Interview. Er warnt: „Falls wir nicht gehört werden, ist der Weg nach Karlsruhe sicher. Uns bleibt ja gar nichts anderes übrig …“Werden demnächst Mieten und Pachten nicht mehr als Kosten, sondern als Gewinne behandelt, steigt für die betroffenen Unternehmen die Gewerbesteuer beträchtlich. Dies könne auch durch eine Reduzierung der Körperschaftssteuer nicht aufgefangen werden, glaubt Kesseler. Als Geschäftsführer des Parkhausunternehmens ContiPark weiß er, wovon er spricht. Er ist sich sicher: Dies ist ein Verstoß gegen das Netto-Prinzip, nach dem Vielverdiener mehr Steuern zahlen müssten als Firmen mit geringeren Einnahmen. Ein derartiger Verstoß ist damit aber verfassungswidrig.

Wehren sich die Parkhausbetreiber in Kassel demnächst tatsächlich, ziehen sie auch im Interesse vieler anderer Branchen vor Gericht, denn im Fall, dass die Reform in der jetzigen Form umgesetzt wird, müssten die Parkgebühren deutlich angehoben werden. Das hätte laut Kesseler Konsequenzen vor allem für die Innenstädte und da besonders für den Einzelhandel. Wenn das Parken teurer wird, so seine Warnung, fahren die Leute noch mehr zu den Einkaufszentren auf der grünen Wiese. Das wirke sich aber nicht nur auf den Umsatz, sondern auch auf die Arbeitsplätze in den Innenstädten aus, mahnt der Mittelständler eindringlich.

(ml)