Neues Bilanzrecht für den Mittelstand beschlossen

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde heute nach monatelanger Diskussion vom Deutschen Bundestag endlich verabschiedet. Es wird die Wirtschaft voraussichtlich in erheblichem Umfang finanziell entlasten und das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards stärken. Das bewährte HGB-Bilanzrecht bleibt im Kern erhalten und der handelsrechtliche Jahresabschluss die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.

Ein Schwerpunkt der Reform sei die Deregulierung und Kostensenkung gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute in Berlin. Die Wirtschaft werde in Milliardenhöhe entlastet. Mittelständische Einzelkaufleute sind nach dem Inkrafttreten ganz von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten befreit. Für Kapitalgesellschaften werden die Schwellenwerte angehoben. Damit werde die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erhöht und gleichzeitig vom deutschen Mittelstand den Druck genommen, internationale Rechnungslegungsstandards anwenden zu müssen. Das Bilanzrecht für die Unternehmen in Deutschland werde zu einer vollwertigen Alternative zu diesen internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt.

Das Gesetz soll unmittelbar nach Zustimmung durch den Bundesrat und der anschließenden Verkündung in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen sind dann verpflichtend für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können nach Angaben des Bundestags freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können – soweit dies noch möglich ist – schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. (BMJ/ml)