Hickhack um Künstlersozialabgabe

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer erklärte am Montag, das Handwerk unterstütze die Initiative der Bundesländer, die völlig verfehlte Konstruktion Künstlersozialversicherung zu reformieren. Bei der von Schleyer erwähnten Initiative handelt es sich um einen Antrag des Bundesrats im Rahmen des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes, der – eher nebenbei auf Seite 2 unter Punkt 3 –  fordert, „dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“.

Die Künstlersozialversicherung, eine 25 Jahre alte Einrichtung, soll freischaffenden Künstlern und Publizisten, die sich wegen zu geringer Einkommen privat nicht absichern können, eine gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ermöglichen,. Die Beiträge zur Versicherung werden von der Künstlersozialkasse (KSK) zur Hälfte von den Künstlern eingefordert. Die andere Hälfte wird aus den Abgaben der Auftraggeber und vom Bund bezahlt.

In der Praxis stellt die Künstlersozialversicherung gerade für kleine Betriebe mit nur wenigen  Auftragsvergaben an Künstler eine enorme bürokratische Hürde dar – nicht nur wegen des hohen Verwaltungsaufwands, sondern auch wegen der zum Teil recht willkürlichen Definitionen, wann ein Auftragnehmer als Künstler oder Publizist im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist, und wann nicht.

Hanns-Eberhard Schleyer nennt in seiner Stellungnahme einige reale, nichts desto weniger absurde Beispiele aus der Praxis der Betriebe: „Erstellt ein Programmierer einem Unternehmen eine Internetseite, wird keine Abgabe fällig, allerdings schon, wenn derselbe sich Webdesigner nennt. Die Friseurin ist keine Künstlerin, wohl aber die Visagistin. Ein Portraitfotograf ist kein Künstler, fotografiert er aber einen Lattenzaun für einen Katalog, ist er es doch.“ Schleyer weiter: „Hinzu kommen erhebliche bürokratische Lasten: Die Rechnungen von fast allen Vorgängen müssen darauf geprüft werden, ob es sich um eine werbe- oder öffentlichkeitswirksame Leistung handelt, wie oft solche Aufträge erteilt worden sind, welche Unternehmensform der Auftragnehmer hatte und welche Rechnungsbestandteile zur Bemessungsgrundlage der Abgabeschuld gehören. Über all diese Informationen sind zudem Aufzeichnungen zu führen.“

Das Maß aber war für viele Mittelständler voll, als Mitte letzten Jahres die Überprüfung der Unternehmen auf Abgabepflicht drastisch verschärft wurde und teilweise Nachzahlungen an die KSK für fünf Jahre rückwirkend fällig wurden. Dabei waren sich die meisten der betroffenen Unternehmen der Abgabepflicht angesichts der unlogischen Definitionen überhaupt nicht bewusst. (Wir berichteten darüber.)

Der Antrag auf Abschaffung der Künstlersozialversicherung wiederum weist seine eigenen Pikanterien auf. So stammt er zum Beispiel aus den Federn des Wirtschaftsausschusses, des Ausschusses für Frauen und Jugend, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten sowie des Finanzausschusses des Bundesrats. Ausgerechnet jener Ausschuss aber war nicht beteiligt, zu dessen Wirkungsbereich die Künstlersozialversicherung gehört: der Kulturausschuss. Entsprechend unsensibel fiel der Antrag dann auch aus. Wer ihn bis zum Ende liest, wird feststellen, dass das Hauptanliegen darin besteht, kleine Betriebe vor allem von den ungerechtfertigten rückwirkenden Belastungen zu befreien. Wörtlich heißt es dort: „Der lange Rückwirkungszeitraum wird der Tatsache nicht gerecht, dass bisher über den Umfang der Abgabeverpflichtung in der Künstlersozialversicherung nicht ausreichend aufgeklärt wurde.“ Jedoch den Eindruck zu erwecken, das Hauptanliegen sei die Abschaffung ohne Ersatz, musste zwangsläufig breiten Protest hervorrufen.

Noch peinlicher ist das Zurückrudern der Bundesländer, die dem Antrag bereits zugestimmt hatten (Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Das Dementi reichte von einem angeblichen „Fehler auf der unteren Arbeitsebene“ bis hin zur „schlichten Ente“ des Kieler Regierungssprechers Christian Hauck. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen dagegen stimmten sowie Bayern, Berlin und das Saarland sich der Stimmen enthielten.

Schade, dass gerade dieser unprofessionelle Umgang mit dem Antrag voraussichtlich nicht nur die zurecht umstrittene Abschaffung zum Scheitern bringen wird, sondern auch eine im Interesse des Mittelstands sinnvolle Entbürokratisierung und Eindämmung auf wenige, dafür aber klar umrissene Gruppen und Anlässe. Aber vielleicht kommt es am 19. September ja auch ganz anders – dann nämlich wird über den Antrag im Bundestag abgestimmt werden.

(ml)

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