Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) beschlossen (wir berichteten bereits über den Entwurf). Damit wird die Gründung von GmbHs deutlich leichter und schneller. Das Gesetz soll  im Oktober oder November 2008 in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz soll die internationale Attraktivität der GmbH als Gesellschaftsform gegenüber ähnlichen, aber bisher weniger aufwendigen Rechtsformen für mittelständische Unternehmen – allen voran die englische Limited – deutlich erhöhen, ohne dass deren Nachteile übernommen werden, wie z.B. der geringere Gläubigerschutz.

Das MoMiG wird – nach Selbsteinschätzung der Regierung – die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Die Reform folge, anders als bisherige kleinere Änderungen, einer großen Linie, indem sie auf der einen Seite flexibilisiere und dereguliere, auf der anderen Seite den Missbrauch bekämpfe.

Das heute beschlossene Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige umfangreichere Änderungen erfahren. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, wird das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro belassen. Dadurch bleibe der Ruf und das Ansehen der bestehenden mittelständischen GmbHs auch in Zukunft erhalten, kommentiert die Regierung diese Änderung.

Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setze das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern, so die Regierung.

Eine Zusammenfassung der Schwerpunkte des MoMiG steht online zur Verfügung.

(BMJ/ml)