Einhellige Kritik des BDA und DGB am Ausbildungsbonus

Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften sehen dringenden Korrekturbedarf beim geplanten Ausbildungsbonus (wir berichteten darüber). In einer öffentlichen Anhörung des Arbeitsausschusses am Montag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung begründeten Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ihre Forderung nach einer Korrektur der Rahmenbedingungen. Beide Seiten befürchten Mitnahmeeffekte. Die Zielgruppe sei viel zu weit gefasst, kritisiert der BDA. Es würden praktisch alle Altbewerber erfasst. Auch der DGB möchte mit dem Ausbildungsbonus nur wirkliche Problemfälle gefördert wissen.

Bereits vor rund einem Monat, war seitens des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ähnliche Kritik (unsere Meldung dazu) geäußert worden.

Gestern nun forderten BDA und DGB, nur solchen Jugendlichen Unterstützung zu gewähren, die ohne diese keine Chance auf eine betriebliche Ausbildung haben. Den Bonus sollen deshalb nur Unternehmen erhalten, die zusätzliche Jugendliche ausbilden, die sich seit mindestens einem Jahr erfolglos um eine Lehrstelle bemüht haben, in der Regel höchstens einen mittleren Schulabschluss besitzen und lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.

Der Gesetzentwurf sieht einen Ausbildungsbonus in Höhe von 4000 bis 6000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle vor, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Bei behinderten Jugendlichen soll sich die Förderung laut Entwurf um 30% erhöhen. Die Arbeitgeber sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden, die Zusätzlichkeit des Ausbildungsverhältnisses zu beweisen. Die finanzielle Unterstützung soll bis Ende 2010 befristet werden. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen, heißt es in dem Entwurf.

Die Berufsbildungsexpertin des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Daike Witt, zog die Kostenschätzung allerdings in Zweifel. Sie erwartet deutlich höhere Kosten und regt deshalb an, diese Kosten nicht aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuermitteln zu finanzieren.

Nach Darstellung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es derzeit rund 380.000 Altbewerber, darunter 220.000 Jugendliche, deren Schulabgang länger als ein Jahr zurückliegt. Der Anteil der Altbewerber an allen Ausbildungsplatzbewerbern habe sich von 42% im Jahr 2000 auf 52% im Jahr 2007 erhöht. Allerdings sei aufgrund der konjunkturellen und demografischen Entwicklung mit einer Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt zu rechnen, der auch Altbewerbern zugute kommen könnte.

Auf positive Resonanz bei den Sachverständigen stieß die im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehene Berufseinstiegsbegleitung, die im BA-Etat bis zum Jahr 2014 mit rund 240 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1000 Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit individuell unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung der Schüler erleichtern. Außerdem ist geplant, dass in Ausnahmefällen eine zweite Berufsausbildung mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann.

Der Gesetzentwurf ist laut Regierung wesentlicher Teil der von der Bundesregierung im Januar beschlossenen Qualifizierungsinitiative. Ziel dieses Konzeptes ist die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010.

(Deutscher Bundestag/ml)