Streit um Sinn des geplanten Ausbildungsbonus

Am Donnerstag beschäftigte sich der Deutsche Bundestag erstmals mit dem von der Bundesregierung geplanten Ausbildungsbonus. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung Unternehmen dazu anreizen, zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche zu schaffen. Der Bonus in Höhe von 4000 bis 6000 Euro soll für zusätzliche Lehrstellen gewährt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen ohne den Bonus keine Jobchancen hätten, weil ihr Schulabschluss zu lange zurück liegt, zu gering ist, ganz fehlt oder eine Lernbehinderung vorliegt. Im letzteren Fall soll sich der Betrag um 30% erhöhen.

Der Entwurf sieht eine Befristung der finanziellen Unterstützung bis Ende 2010 vor. Die Regierung rechnet im Entwurf mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro für das Budget der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Ausbildungsbonus ist laut Regierung wesentlicher Teil der von der Bundesregierung im Januar beschlossenen Qualifizierungsinitiative. Ziel dieses Konzeptes ist die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010.

Erhebliche Zweifel am Nutzen einer breit angelegten staatlichen Subventionierung von Ausbildungsplätzen hat Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gestern geäußert.

Laut Entwurf müssen die Arbeitgeber zwar beweisen, dass die Ausbildungsverhältnisse zusätzlich geschaffen werden, der DIHK befürchtet dennoch Mitnahme- und Substitutionseffekte. Der Normenkontrollrat monierte wiederum in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, dass bislang „die Notwendigkeit der flächendeckenden Pflicht zum Nachweis über die Zusätzlichkeit eines Ausbildungsverhältnisses nicht hinreichend dargelegt ist“. Zwar sei nachvollziehbar, dass Mitnahmeeffekte und Leistungsmissbrauch verhindert werden sollen. Allerdings unterliege der Antragsteller ohnehin der Wahrheitspflicht. Der Normenkontrollrat regte daher an zu prüfen, ob die flächendeckende Nachweispflicht für Arbeitgeber entfallen kann, um den Unternehmen zusätzliche Bürokratiekosten in Höhe von 241.000 Euro zu ersparen.

Die Kritik des DIHK-Präsidenten geht aber in eine andere Richtung. „Ein breit gefasster Ausbildungsbonus kostet viel und bringt wenig. Nach den Plänen der Bundesregierung wären selbst Abiturienten bonusfähig, wenn sie seit zwei Jahren auf Lehrstellensuche sind“ gibt Braun zu bedenken. Der Bonus würde den wirklichen Problemfällen, wie zum Beispiel Jugendlichen mit schlechten Hauptschulzeugnissen, nicht helfen. Geldspritzen könnten die mangelnde Ausbildungsreife vieler Schulabgänger nicht ausgleichen. Wichtiger seien gezielte ausbildungsbegleitende Hilfen für Lernschwache.

Allerdings enthält der Entwurf eine Teilmaßnahme, die dieser Forderung des DIHK nahe kommt. Er sieht nämlich auch eine so genannte Berufseinstiegsbegleitung vor, die im BA-Etat bis zum Jahr 2014 mit rund 240 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1000 Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit „individuell unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung der Schüler erleichtern“. Außerdem ist geplant, dass in Ausnahmefällen eine zweite Berufsausbildung mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann.

Ob das Gesetz – wie ursprünglich vorgesehen – noch vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres im Sommer in Kraft treten kann, ist derzeit allerdings offen.

(Deutscher Bundestag/DIHK/ml)