EU-Kommission erlaubt Mobiltelefonate im Flugzeug

Eine gute Nachricht für berufliche Vielflieger: Flugreisende sollen künftig auf Flügen innerhalb Europas mit ihren Handys telefonieren dürfen. Die Europäische Kommission hat am Montag Vorschriften erlassen, durch die einheitliche Bedingungen für die Nutzung europaweiter Mobilfunkdienste in Flugzeugen geschaffen werden. Dadurch wird es möglich sein, auf Flügen über Handys Telefonate zu führen, Nachrichten zu verschicken und zu empfangen.

Die EU erwarte von Seiten der Betreiber nun eine transparente und innovative Preisgestaltung, mahnte die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding bei der Verkündung der Regelung und wies auf die Bedeutung vor allem für die Geschäftsreisenden hin. Außerdem forderte sie die Fluggesellschaften dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass umgekehrt die nicht telefonierenden Flugreisenden von den Telefonaten nicht gestört werden.

Bei Mobilfunkdiensten in Flugzeugen handelt es sich um europaweite Telekommunikationsdienste. Die EU-Kommission hat deshalb zwei Maßnahmen verabschiedet: zum einen eine Empfehlung zur Schaffung einheitlicher Genehmigungsverfahren, die die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Genehmigungen von Mobilfunkdiensten in Flugzeugen erleichtern wird. Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um technische Voraben der Kommission, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre für Mobilfunkdienste in Flugzeugen erteilten Genehmigungen ohne Beeinträchtigung terrestrischer Mobilfunknetze gegenseitig anzuerkennen.

Da es sich um Dienste handelt, die erst im Entstehen begriffen sind, enthalten die beschlossenen Maßnahmen der EU-Kommission noch keinerlei Festlegungen z.B. für die Telefonentgelte. In der EU-Roaming-Verordnung, die noch vor Jahresende überarbeitet werden wird, gehe es ausschließlich um das Roaming in terrestrischen Mobilfunknetzen. Die Kosten von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen lägen daher zunächst im Ermessen der Anbieter. Die Kommission werde allerdings Höhe und Transparenz der den Verbrauchern in Rechnung gestellten Entgelte aufmerksam beobachten, warnte die Kommissarin schon jetzt.

(EU-Kommission/ml)