Post-Mindestlohn für Konkurrenten nicht bindend

Gestern hat das Verwaltungsgericht in Berlin in einem Urteil entschieden, dass der Post-Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro gegen die deutsche Verfassung verstößt. Dieser Lohn wurde im November 2007 von der Gewerkschaft Verdi und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste abgeschlossen. Nach Meinung der Richter durfte der Minister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), diesen Lohn nicht für allgemein verbindlich erklären.

Das Urteil sorgte noch am Freitagabend für offenen Zwist in der Regierung. Die Richter machten deutlich, dass eine Festlegung durch einen Mindestlohn seitens des Bundesarbeitsministeriums nur für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer zulässig sei, nicht aber für Briefbedienstete bei Arbeitgebern, die einen eigenen Tarif ausgehandelt haben. Gegen das Urteil legte das Bundesarbeitsministerium umgehend Berufung ein.

(ml)