Neues Umweltschadensgesetz tritt heute in Kraft

Heute, am 14. November 2007 tritt das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft. Seit heute haften Unternehmen für Umweltschäden, die sie nach dem 30. April 2007 verursacht haben. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind auf die damit verbundenen Haftungsrisiken nur unzureichend vorbereitet. 57% der KMU-Verantwortlichen haben noch nie von dem Gesetz gehört, obwohl es bereits im April 2007 verabschiedet wurde. Aber Unwissenheit schützt nicht vor Schaden.

Lediglich 3% der KMU-Verantwortlichen haben sich bereits intensiv mit dem Umweltschadensgesetz auseinandergesetzt, weitere 12% haben sich immerhin oberflächlich mit möglichen Konsequenzen beschäftigt. Diese und die folgenden Zahlen stammen aus einer repräsentativen Befragung kleinerer und mittlerer Unternehmen durch das Marktforschungsinstitut psychonomics im Auftrag des AXA Konzerns.

Unabhängig von der Betriebsgröße betrifft das Umweltschadensgesetz alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen. Ein formlos eingereichter Antrag z.B. durch Nachbarn, Spaziergänger oder anerkannte Umweltschutzorganisationen bei der Fachbehörde genügt bereits, um die Prüfung möglicher Sanierungspflichten auszulösen.

Ohne Zweifel ist der Aufklärungsbedarf in den Unternehmen groß. Sogar die Befragten, die angegeben haben, ihnen seien die Haftungsrisiken zumindest oberflächlich bekannt, unterschätzen vielfach die Tragweite umweltschädlicher Handlungen. So antworteten 42%, dass die Haftung in Form von Schadenersatz oder Geldstrafen erfolgt. Lediglich 15% rechnen damit, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu müssen, wie es tatsächlich dem Gesetz entspricht. Jegliche Sanierung kann sich jedoch im Vergleich zu einer Geldstrafe als deutlich teurer erweisen. Dies zeigt das folgende Beispiel: Ein Bauunternehmen erneuert unsachgemäß eine Dränage für Oberflächen- und Grundwasser. Dabei kommt es zu kalkhaltigen Ausfällungen im Wasser, das in einen nahe gelegenen Teich fließt. Das beeinträchtigt den dortigen Bestand einer geschützten Pflanzenart. Die Kosten für die Sanierung betragen allein im ersten Schritt rund 150.000 Euro. Dass die Kosten einer Umweltsanierung besonders kleine und mittlere Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben können, wird bislang jedoch kaum wahrgenommen.

Trotz des geringen Bekanntheitsgrades des Umweltschadensgesetzes glauben immerhin 65% der Befragten nach entsprechenden Erläuterungen, dass Haftungsansprüche aus dem Gesetz zukünftig zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern. 19% beurteilen zusätzlichen Versicherungsschutz sogar als sehr wichtig oder äußerst wichtig. In mittelständischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern wird diese Einschätzung sogar von 30% der Befragten geteilt. Aber: 80% der Befragten wissen nicht, welche Konsequenzen das Gesetz für ihren Betrieb haben könnte. Nur 2%t geben an, den Haftungsumfang im Detail zu kennen.

Mittelständische Unternehmen sind also gut beraten, möglichst schnell fachkundigen Rat bei ihren Versicherungen einzuholen. (ots/ml)