Kreditprogramm für kleinere Gründungsvorhaben

Die KfW Mittelstandsbank fasst ihre beiden Kreditprogramme „StartGeld“ und „Mikro-Darlehen“ zum 1. Januar 2008 in einem neuen Produkt, dem „KfW-StartGeld„, zusammen. Damit möchte die KfW Mittelstandsbank nach eigenem Bekunden die Übersichtlichkeit für Kreditnehmer erhöhen. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsbedingungen von Gründern und kleinen Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf stärker berücksichtigt werden.

„Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 1,1 Millionen Gründer den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Unsere Volkswirtschaft ist dringend auf sie angewiesen. Damit gute Ideen und der Mut zum Unternehmertum nicht vorzeitig ausgebremst werden, setzen wir uns besonders für Gründer und den kleinen Mittelstand ein“, sagt Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. Die Erneuerungen im Kleinkreditsegment gehören zu der zu Beginn dieses Jahres ins Leben gerufenen KfW-Initiative „Kleiner Mittelstand“.

Einige wesentliche Produktmerkmale des „KfW-StartGelds“ im Überblick:

  • Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Antragsstellung möglich von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
  • Kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich
  • Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.

Auch das neue „KfW-StartGeld“ wird nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die KfW-Mittelstandsbank bietet den durchleitenden Instituten in Anbetracht der besonderen Risiken für solche Kredite weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht. (ots/ml)