Mehr Rechtssicherheit für Internet-Händler geplant

Internethändler wurden in den vergangenen Monaten immer häufiger Abmahnopfer, obwohl sie sich mit der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums auf der sicheren Seite wähnten (wir berichteten mehrfach darüber). Das Ministerium hat nun auf Proteste des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) reagiert und arbeitet an einer Verbesserung der Vorlagen.

Das Kölner Shop-Zertifizierungsunternehmen Trusted Shops hat einen 35-seitigen Vorschlagskatalog erarbeitet, dessen Ziel es ist, die Muster-Widerrufsbelehrung abmahnfest zu machen. Die Änderungsvorschläge sollen dazu beitragen, für die Händler wieder Rechtssicherheit zu bringen und Kosten zu vermeiden. Eine Studie von Trusted Shops vom April 2007 hatte ergeben, dass die Widerrufsbelehrung mit insgesamt 26% der häufigste Grund für eine Abmahnung war, die für die Hälfte der Befragten Kosten von über 1500 Euro verursachte.

Durch ein solches abmahnsicheres Muster würden auch die Gerichte entlastet. Denn diese müssen sich derzeit laut Trusted Shops fast täglich mit Fällen befassen, in denen Internet-Händler abgemahnt werden, weil sie angeblich nicht die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung vorgenommen haben, obwohl die offizielle Vorlage verwendet wurde.

Das Ziel könne nach Meinung des Unternehmens am besten dadurch erreicht werden, dass das Muster selbst zum Gesetz wird. Bei der Gelegenheit könnten auch einige inhaltliche Ungenauigkeiten zugunsten des Verbraucherschutzes ausgeräumt werden.

Die wichtigsten Punkte des Vorschlags:

  • Integration des Musters in das BGB, so dass es von Gerichten nicht mehr für unwirksam erklärt werden kann.
  • Aufnahme von Hinweisen auf den Erhalt der Ware und der Belehrung in Textform als Voraussetzung für den Fristbeginn.
  • Anpassung der Wertersatzklausel und der Gefahrtragungsregelung an die gesetzlichen Vorgaben.

Der DIHK habe sich den Vorschlägen inhaltlich voll angeschlossen – so die Kölner Zertifizierer – und sie an Ministerin Zypries mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet. Der komplette Vorschlagskatalog steht online per Download bereit. (ots/ml)

Frühere Beiträge zum Thema:

  1. EBay-Pflichten für Online-Händler (Schwerpunktbeitrag im MittelstandsWiki)
  2. Endlich Signal gegen Abmahnmissbrauch (Meldung)
  3. Widerrufsbelehrung muss Verbraucherrechte enthalten (Meldung)
  4. Musterbelehrung ist Muster ohne Wert (Meldung)