Gerätebezogene Rundfunkgebühr ist veraltet

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nahmen das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass die an das einzelne Rundfunkgerät gebundene Rundfunkgebühr durch die technische Entwicklung längst überholt sei.

Sie mahnen eine Reform der Gebührenordnung an: „Das bestehende gerätebezogene Gebührenmodell ist veraltet, und es besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Hierzu ist der Gesetzgeber jetzt aufgerufen.“ (DIHK/ml)

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