Gesetzentwurf zur EU-Ökodesignrichtlinie verabschiedet

Mitte letzter Woche verabschiedete das Bundeskabinett – von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – einen Gesetzentwurf für höhere Energiestandards bei Elektrogeräten. Mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Gesetzesentwurf zur „EU-Ökodesignrichtlinie“ werden künftige europäische Umweltverträglichkeit-Standards für zahlreiche Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler, aber auch Fernsehgeräte, PCs und Drucker in Deutschland direkt wirksam.

Nach Meinung von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (siehe Bild) leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Effizienz energiebetriebener Produkte. Es trage dazu bei, die Zielvorgaben der EU für Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Zugleich werde die Sicherheit der Energieversorgung gestärkt.“ Für die deutsche Wirtschaft bedeute die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie weniger eine Verpflichtung als vielmehr eine Chance. Bundesminister Glos: „Der Anreiz zu Innovationen steigert die Öko-Effizienz, und baut ein positives Markenimage auf. Damit können Unternehmen Marktanteile gewinnen und neue Märkte erschließen.

Mit der Ökodesignrichtlinie wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) energiebetriebener Produkte geschaffen. Die noch im Detail festzulegenden Anforderungen betreffen den gesamten Lebenszyklus des Produkts, vom Rohmaterial bis zur Entsorgung; Verkehrsmittel sind ausgenommen. Besonderes Augenmerk wird auf die Senkung des Energieverbrauchs im Stand-by-Betrieb gelegt werden.

Bei der Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen will die Bundesregierung die Wirtschaft – vor allem KMU und Kleinstunternehmen – mit einem Informationsangebot unterstützen. Die Informationen werden von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bereitgestellt. (BMWi/ml)