Managergehälter auf dem EU-Prüfstand

Die Europäische-Kommission setzt sich für eine stärkere Einbeziehung der Aktionäre bei der Festlegung der Vergütung von Top-Managern ein. Dazu wurden jetzt zwei Berichte vorgelegt. Beide gelangen zu dem Schluss, dass die Corporate-Governance-Standards zwar verstärkt, aber nach wie vor zu wenig angewandt werden.

Dem Bericht über die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung zufolge werden Vergütungen zwar häufig offengelegt, einige Mitgliedstaaten empfehlen aber nach wie vor nicht, dass die Aktionäre über dieses Thema abstimmen. In ihrem Bericht über die Rolle unabhängiger nicht geschäftsführender Unternehmensleiter kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass sich die Governance-Standards in diesem Bereich zwar deutlich verbessert haben, einige der empfohlenen Standards aber nicht in allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. So kann in einigen Mitgliedstaaten ein ehemaliger Chief Executive Officer (CEO) unmittelbar im Anschluss daran Vorsitzender des Aufsichtsorgans desselben Unternehmens werden. Dies kann die Unabhängigkeit der nicht geschäftsführenden Aufsicht beeinträchtigen. (EU-Kommission/ml) ENGLISH