Freiberufler und Handwerk über AGG wenig informiert

Das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin hat kürzlich mit Unterstützung der Gothaer Versicherung die erste bundesweite Studie zu subjektiven Erfahrungen, Befürchtungen und Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen im Umfeld des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durchgeführt. Die Studie ergab, dass vor allem Freiberufler und Handwerksbetriebe noch relativ schlecht über das AGG informiert sind.

Bei den schlecht informierten Unternehmen handelt es sich häufig um Unternehmen mit weniger als neun Mitarbeitern und einem Jahresumsatz zwischen 2 und 50 Millionen Euro. Das typisch „gut AGG-informierte Unternehmen“ ist hingegen ein Handelsunternehmen mit 250 bis 499 Mitarbeitern und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Um ihren Informationsstand zum AGG zu erreichen, haben die gut informierten Unternehmen in erster Linie persönliche Gespräche genutzt und Tipps von Unternehmensberatern in Anspruch genommen.

Ein weiteres und erfreuliches Ergebnis der Studie: Je besser ein Unternehmen über das AGG informiert ist, desto mehr Maßnahmen hat es bereits ergriffen oder geplant und desto weniger Kritik äußert es am AGG.

Als typisch vom „AGG betroffene Unternehmen“ identifizierte die Studie Industrieunternehmen die in der Rechtsform einer KG oder OHG geführt werden. Weniger vom AGG betroffene Unternehmen – insbesondere das Handwerk – zeigen sich zuversichtlich, was die Einstellung neuer Mitarbeiter angeht. So misst kein Unternehmen, das neue Mitarbeiter einstellen möchte, dem AGG große Bedeutung zu. Umgekehrt gilt: Unternehmen, die vom AGG besonders betroffen sind, sind entgegen den Erwartungen im Mittel weniger gut informiert, als Unternehmen, die das Gesetz als nicht so wichtig für sich ansehen.

Die Studie kann beim Deutschen Institut für kleine und mittlere Unternehmen bezogen werden. (DIKMU/ml)