Register für Versicherungsvermittler ab Dienstag online

Das neue Register für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater (VVR) wird am Dienstag freigeschaltet, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mitteilt. Anlass für die Einrichtung des zentralen Online-Registers ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, das ebenfalls morgen am 22. Mai in Kraft tritt.

Entsprechend dieser Neuregelung müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, in diesem Register eintragen lassen, sonst droht ihnen ein Bußgeld. Wer schon vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler beziehungsweise -berater tätig war, muss sich erst bis zum 1. Januar 2009 registrieren lassen.

Das Register ist für jedermann frei einsehbar. Unter den Internetadressen www.vermittlerregister.info und www.vermittlerregister.org können sich so zum Beispiel Kunden kostenfrei informieren, ob ein Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater zugelassen ist. Vor allem die Einordnung als Makler oder Vertreter wird dadurch für den Kunden erkennbar.

Der DIHK weist weiter darauf hin, dass Versicherungsvermittler und -berater nun in der Regel eine Erlaubnis benötigen, wenn sie tätig werden. Dafür muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung bei der IHK erbracht werden. Besteht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht, muss die IHK die Erlaubnis versagen. Dies könne laut DIHK etwa bei einer Verurteilung wegen Geldwäsche oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Fall sein. (DIHK/ml)