Telefonwerbung künftig nur mit Rufnummernanzeige

Wie das Bundesministerium der Justiz mitteilt, will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verstärkt gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen. Das Ministerium weist darauf hin, dass derartige Telefonwerbung ausdrücklich verboten ist. In letzter Zeit häufen sich aber Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer. Es werden deshalb Forderungen laut, diese Unterdrückung zu verhindern, um unerlaubte Werbeanrufe besser verfolgen zu können.

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung stellt nach geltendem Recht eine unzumutbare Belästigung dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie z.B. den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.

Bundesministerin Zypries betont die Bedeutung der Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Verbraucherinformation für die Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung: „Kein Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden.“

Das sieht auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos so. „Um die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten, soll im Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden“, fordert Glos von seiner Ministerkollegin Zypries. (BMJ/BMWi/ml)