Reform der Künstlersozialversicherung verabschiedet

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats zur Reform der Künstlersozialversicherung ist diese endgültig beschlossen. Sie wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit der Reform wird vor allem die Umsetzung der bisher schon bestehenden Abgabepflicht für Auftraggeber freier Kreativer umfassender sichergestellt. MittelstandsWiki empfiehlt KMU dringend, sich mit der Abgabepflicht vertraut zum machen (siehe Links am Ende dieser Meldung).

Die Dritte Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verbessert die Überprüfung der Abgabepflicht, indem diese Aufgabe auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird, deren Prüfdienst eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung sicherstellen soll. Dieser prüft schon heute alle Arbeitgeber in einem vierjährigen Turnus im Hinblick auf ihre Sozialabgabepflichten. Dabei führt der Prüfdienst die Prüfungen auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit durch. Künftig prüft nun die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich, ob ein Arbeitgeber nach dem KSVG abgabepflichtig ist, und stellt die Höhe der Abgabe fest. Die Unternehmen führen die Abgabe weiterhin an die Künstlersozialkasse ab.

Die bessere Prüfung der Verwerter geht einher mit der Einführung einer systematischen Überprüfung der Angaben der Versicherten. Wegen der schwankenden Honorare bleibt es dabei, dass die Versicherten ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr möglichst objektiv selbst einschätzen. Ab 2008 führt die Künstlersozialkasse zusätzlich jährlich wechselnde Stichproben in Höhe von mindestens fünf Prozent der Versicherten durch. Die Versicherten erhalten einen Fragebogen, der verbindliche Angaben über die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten vier Jahre verlangt und zusammen mit einem Nachweis in Form eines Einkommenssteuerbescheids oder einer Gewinn- und Verlustrechnung für den geprüften Zeitraum eingereicht wird. Damit werden die Schätzangaben systematisch überprüfbar; der Kreis der Begünstigten wird klarer erfasst. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ml)

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