Leistungen bei Beschäftigung von Behinderten

Arbeitgeber, die Behinderte beschäftigen, können Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter und andere Rehabilitationsträger erhalten. Welche, das erfahren Arbeitgeber in einer aktualisierten Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darin werden auch die Sonderprogramme der Länder und die Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ (2007-2013) vorgestellt. Zu jedem Schwerpunkt der Initiative wird ein Projektbeispiel präsentiert. Der Ratgeber steht per Download kostenlos zur Verfügung. (BMAS/ml)