EU-Anmeldung für Finanzhilfen erst ab 200.000 Euro

Die Europäische Kommission hat einen überarbeiteten Entwurf der neuen De-minimis-Regeln vorgelegt. Diese Regeln bestimmen, bis zu welcher Höhe staatliche Beihilfen ohne eine Genehmigung durch die EU gewährt werden dürfen. Bisher galt als Obergrenze eine Summe von 100.000 Euro innerhalb von 3 Jahren. Höhere Beihilfen sind genehmigungspflichtig, um eine Wettbewerbsverzerrung durch nationale Fördergelder zu verhindern. Diese Grenze soll nun auf 200.000 Euro angehoben werden, um sich seitens der Komission auf die wirklich gravierenden Fälle hoher Förderungen konzentrieren zu können.

Die Neufassung der De-minimis-Regeln trägt den Stellungnahmen Rechnung, die in der öffentlichen Anhörung zum ersten Vorschlag vom März 2006 abgegeben wurden.

Die nun geplante Befreiung von der Anmeldepflicht ist auf Maßnahmen beschränkt, bei denen der Beihilfebetrag im Voraus genau berechnet werden kann. Sicherheiten fallen unter den überarbeiteten Vorschlag, sofern der Betrag des zugrunde liegenden Darlehens 1,7 Mio. EUR nicht übersteigt. Die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen erhalten nun erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen, bevor er Ende des Jahres endgültig von der Kommission angenommen wird.

Weitere Informationen und der komplette Entwurf der Kommission sind online verfügbar. (EU-Kommission/ml) ENGLISH