Kleinere Rundfunkgebühr zwecks schnellerer Kohle

So oder so ähnlich kalkulierten offensichtlich ARD und ZDF, als sie den am Mittwoch bekanntgegebenen Kompromissvorschlag gemeinsam austüftelten. Zumal sie auch noch von einem „vorläufigen System zur Einhebung“ sprachen. Da darf man gespannt sein, was nach der Vorläufigkeit kommen soll. Soll der so genannte Kompromiss nur die Wogen nieder halten um nach der Gewöhnungsphase umso leiser in die Vollen zu gehen?

Das jedenfalls vermutet wohl auch der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler, wenn er sagt: „Das Handwerk warnt davor, mit der Beschränkung auf die Grundgebühr nur ‚Augenwischerei‘ zu betreiben und lediglich den Druck aus der aktuellen Diskussion zu nehmen und damit den Weg für eine spätere, volle TV-Gebühr zu ebnen, wenn in wenigen Jahren verstärkt Internetfernsehen angeboten wird.“

Hintergrund: Am Mittwoch, hat die ARD mit Zustimmung des ZDF ein vorläufiges System zur Einhebung einer „Internet-Gebühr“ beschlossen. Es sieht vor, für jeden internetfähigen Computer in Deutschland eine monatliche Gebühr von 5,52 Euro zu erheben. Die Basisidee des Konzeptes ist die Nutzung von medialen Inhalten wie TV oder Radio über das Internet gebührenpflichtig zu machen. Wie die ARD gegenüber pressetext erklärte, gebe es zahlreiche Büros in Deutschland, die TV und Radio über das Internet kostenlos nutzen. Andere würden monatlich für ihren Radio oder TV-Apparate zahlen – diese Ungleichheit solle ausgeglichen werden.

Bernhard Rohlender, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswissenschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) bemängelt: „Freiberufler und Kleinbetriebe nutzen in ihren Büros oft kein Rundfunkgerät und werden nun für ihre PCs zur Kasse gebeten. Und das, obwohl sie den Rechner nur für E-Mail, die Pflege ihrer Webseite und die elektronische Steuererklärung brauchen.“

Ähnlich sieht es aus, wenn man von zu Hause aus arbeitet und Medien, wie TV und Radio, beruflich nutzt. Die Ankündigung, dass private Haushalte keine weitere Gebühr für ihren Computer zahlen müssen, bestätigte die ARD: „Bei privaten Haushalten werden keine extra Gebühren für internetfähige Computer eingehoben.“ Hier werde das Entgelt in die GEZ-Gebühr einfließen. Wie hier aber zwischen privater und beruflicher Nutzung unterschieden werden soll, konnte nicht genau erklärt werden. „Eine Möglichkeit wäre, die Überwachung durch Kontrolleure zu verstärken“, so die ARD.

Die Deutsche Sektion der Internet Society (ISOC.DE e.V.) lehnt die Absichten der Öffentlichrechtlichen ab. Auch reduzierte und pauschalisierte Gebühren seien ein Einstieg in eine Internet-Zwangsabgabe. Das Internet sei ein Medium, das kommerziellen und privaten Nutzern eine direkte Kommunikation erlaube und durch Zugangsgebühren finanziert und unterhalten werde. Das zusätzliche Angebot von Radio- und Fernsehprogrammen im Internet rechtfertigt nach Ansicht von ISOC.DE keine pauschale Abgabe auf internetfähige Geräte. Eine Gebührenpflicht sei auf wirklich für Rundfunkempfang genutzte Geräte zu beschränken. Die jetzt diskutierten, reduzierten Gebührenmodelle, durch die zusätzlich Ungerechtigkeiten für Selbstständige und kleine Firmen entstehen, betrachtet auch die ISOC.DE als Salamitaktik auf dem Weg zu einer umfassenden, gerätebezogenen Gebührenerhebung für beliebige Kommunikationsgeräte.

Ob das neue Gebühren-System nun in Kraft treten wird, entscheidet sich übrigens endgültig in der beginnenden Woche: Dann müssen die einzelnen Bundesländer über den vorläufigen Beschluss des ARD-Intendanten abstimmen. (pressetext/openPR/ml)

MittelstandsBlog meint: Drei sachliche Gründe sprechen gegen den Gebühren-Anspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei PCs:

  • Wer keinen Rundfunk nützen will, kann ohne große Nachteile auf Rundfunkgeräte verzichten und hat damit eine freie Wahl. Wer aus wirtschaftlichen und beruflichen Gründen auf Datenverarbeitung und Datenaustausch nicht verzichten kann, kann auch auf einen internetfähigen PC nicht verzichten, hat also keine Wahl.
  • Die Rundfunkgebühren sind ein gesetzlich gewährter Ausgleich für die Erfüllung des Auftrags zur Grundversorgung mit Nachrichten und kulturellen Inhalten und den Aufbau der dazu nötigen technischen Übertragungswege. Da es in diesem Land aber so gut wie niemanden gibt, der nur per Internet aber nicht durch den schon lange flächendeckenden Rundfunk mit diesen Basisinhalten versorgt werden kann, ist das Internet kein zwingend notwendiges Medium für die Anstalten, um den Auftrag zu erfüllen. Auch ein Aufbau oder Ausbau des Internet als Übertragungsweg seitens der Rundfunkanstalten ist unnötig. Die Gebühr war jedoch nie dazu gedacht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neue interessante Geschäftsfelder zu erschließen oder überbordende Verwaltungsapparate zu finanzieren.
  • Wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten am Internet teilnehmen wollen, können sie das gerne jederzeit auf eigenes unternehmerisches Risiko tun – wie alle anderen Contentanbieter auch.  Das ist nicht nur möglich, sondern im Rahmen einer freien Wirtschaft auch geboten. Niemand verwehrt den öffentlich-rechtlichen Anstalten Abonnement- oder Pay-By-Use-Modelle. Entsprechende Techniken zur Beschränkung auf zahlende Kunden gibt es zur Genüge. Es ist halt nur ein bisschen anstrengender …

Fazit: Man kann sich bei diesem Thema über die Chuzpe der Öffentlichrechtlichen nur wundern. (ml)