Unternehmen befürchten schlimme Folgen

Die Personalabteilungen deutscher Unternehmen und Behörden sind auf das heutige Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – ehemals Anti-Diskriminierungsgesetz – noch immer nicht gut vorbereitet. Das ergab eine Umfrage von LexisNexis Deutschland und „World Of Staff“ Personaldienstleistungen unter rund 100 Unternehmen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen befürchten für sich schlimme Folgen, wenn die in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinie heute in Kraft tritt.

„Auch nach dem über zwei Wochen verzögerten Inkrafttreten des Gesetzes besteht noch immer großer Aufklärungsbedarf“, weiß Kai Thiele, Geschäftsführer des Münchener Personalberaters „World Of Staff“. Sein Fazit: „Viele Unternehmen haben Ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht.“ 70 Prozent der befragten Firmen sehen für sich noch immer großen Informationsbedarf und wollen sich rechtlich eingehend informieren. Nichtstun kann, so warnen Arbeitsrechtsexperten, zukünftig sehr teuer werden: „Mittelfristig kann es auch in Deutschland zu amerikanischen Verhältnissen kommen“, befürchtet Georg Mikes, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und European Counsel bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Jones Day in Frankfurt: „Wir rechnen mit einer höheren Anzahl arbeitsrechtlicher Klagen, mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.“

So müssen, um Klagen schon im Vorfeld zu vermeiden, nicht nur interne und externe Stellenausschreibungen, sondern auch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und alle Arbeitsabläufe  überprüft und an die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angepasst werden.

Auch wissen zwei Drittel der befragten Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche nicht, dass sie ihre Mitarbeiter auch gegen Diskriminierung durch Dritte, also zum Beispiel Kunden, schützen müssen.

„Unter dem Aspekt der Vorbeugung ist es für Arbeitgeber unerlässlich, alle Prozesse und Bestimmungen ihres Unternehmens diskriminierungsfrei zu gestalten. Dies gilt umso mehr, als das Umsetzungsgesetz in Art. 4 auch für das AGG keine Übergangsfristen vorsieht“, betont Dr. Martin Kolmhuber, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die kostenpflichtige Broschüre „Das neue Gleichbehandlungsgesetz“ von LexisNexis informiert über Praxisfragen aus den Bereichen Stellenausschreibungen, Vergütung, Beförderung, Versetzung und Mobbing. Sie kann online bei LexisNexis bestellt werden. (ots/ml) ENGLISH