Gewerbesteuerhebesätze betragen im Schnitt 389 %

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer im Jahr 2005 bei 389 Prozent  und damit um 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Das Gewerbesteueraufkommen 2005 betrug 32,1 Milliarden Euro; es ist damit gegenüber 2004 um 12,6 Prozent gestiegen.

Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden.

Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2005 Brandenburg (306 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (307 Prozent) und Sachsen-Anhalt (315 Prozent). Unter den Stadtstaaten lag Hamburg mit einem Hebesatz von 470 Prozent vor Bremen (436 Prozent) und Berlin (410 Prozent). Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 434 Prozent den höchsten Wert unter den Flächenländern vor dem Saarland (416 Prozent).

Mit Änderung des Gewerbesteuergesetzes zum 1.1.2004 wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf mindestens 200 Prozent festgelegt. Von 134 Gemeinden oder Gemeindeteilen wurde in 2005 dieser Mindesthebesatz in Höhe von 200 Prozent erhoben. Der Spitzenhebesatz der Gewerbesteuer betrug 900 Prozent, ein Hebesatz von 600 Prozent wurde von einer Gemeinde und ein Hebesatz von 500 Prozent von drei Gemeinden erhoben. (na/ml)

Durchschnittliche Hebesätze der Realsteuern nach Ländern 2005 (in Prozent):

Land Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Baden-Württemberg 333 350 357
Bayern 334 367 372
Berlin 150 660 410
Brandenburg 252 365 306
Bremen 247 572 436
Hamburg 225 540 470
Hessen 271 322 398
Mecklenburg-Vorpommern 239 347 307
Niedersachsen 339 376 375
Nordrhein-Westfalen 217 432 434
Rheinland-Pfalz 284 338 369
Saarland 247 335 416
Sachsen 295 442 414
Sachsen-Anhalt 285 373 315
Schleswig-Holstein 270 315 337
Thüringen 234 341 342
Deutschland 292 392 389