Markenpiraten müssen mit höheren Strafen rechnen

Innovative KMU dürfen aufatmen: Die EU-Kommission will zukünftig härter gegen Produkt- und Markenpiraten vorgehen. Das unerlaubte Kopieren von Markenartikeln wird künftig innerhalb der EU mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 300.000 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann bei Verstößen gegen EU-Recht die Gemeinschaft auch das Strafmaß mitbestimmen. Hintergrund für diese Verschärfung: Jährlich entsteht durch Produktfälscher ein Schaden von über 300 Milliarden Euro. Etwa zehn Prozent des Welthandels entfallen mittlerweile auf Nachahmungen.

Seit 1998 hat sich die Menge der beschlagnahmten Raubkopien an den EU-Außengrenzen verzehnfacht. Derzeit werden jährlich über 100 Millionen gefälschte Artikel eingezogen. Die Zahl der Zollrazzien musste von 2003 auf 2004 auf 22.000 mehr als verdoppelt werden. Vor allem gesundheits- und sicherheitsgefährdende Fälschungen von Lebensmitteln und Getränken mit und ohne Alkohol nahmen seit 2003 um 200 Prozent zu und stiegen auf 4,5 Millionen. Haushaltswaren werden mittlerweile öfters gefälscht als Luxusgüter. Dabei ist die Qualität derart gestiegen, dass eine Unterscheidung zwischen Original und Fälschung nur noch mit umfangreichem Spezialwissen möglich ist.

Ein Grund für die enormen Steigerungsraten ist die Herausbildung einer regelrechten Fälscherindustrie. Diese verspricht nicht nur höhere Profite sondern bietet auch neue Möglichkeiten der Geldwäsche. Die EU hält deshalb höhere Strafen für dringend nötig. Die Statisiken stehen auch als PDF zum Download bereit. (ml) ENGLISH