Abmahnschreiben treiben neue Blüten 1

Neulich erhielten die Journalisten von IT Week in Großbritannien ein Anwaltsschreiben von einem großen Online-Unternehmen. Darin beanstandeten die Juristen die in einer gedruckten Ausgabe verwendete Schreibweise der beiden englischen Wörter „instant“ und „messenger“ direkt nebeneinander. Denn eine gleichnamige Software ihres Mandanten ist ein geschütztes Warenzeichen. Sie legten der Zeitung nahe, besser die Worte „real-time communications products“ zu verwenden. Was sie nicht wussten: Auch diese Wortgruppe ist bereits ein geschütztes Warenzeichen.

MittelstandsBlog meint: Unternehmen müssen souverän bleiben, wenn sie wollen, dass über sie und ihre Produkte berichtet wird. Es gibt zu viele Alternativen, über die gute Autoren sonst wertvolle Worte verlieren könnten.